Traditionell bedienen wir die klassischen Dienstleistungen des Wach- und Sicherheitsgewerbes auf Grundlage der Bewachungsverordnung (i.S.d. § 34a GewO).
Diese stellen einen gesetzlichen Ausnahmetatbestand zu dem Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG) dar. Jedoch sind wir auch in der Lage, artverwandte bzw. ergänzende Personaldienstleistungen i.S.d. AÜG durchzuführen.
Eine gültige Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit gm. §1 AÜG liegt uns vor (sh. offizielle Liste der BafA, WSO = Pos. 95).
Im Gegensatz zu traditionellen Zeitarbeitsunternehmen kann unser Personal auf Wunsch auch diverse Qualifikationen der Sicherheitsbranche mitbringen:
- Sicherheitsüberprüfung
- Waffenschein
- IHK-Unterrichtung für Wach- und Sicherheitsdienste
- Werkschutzlehrgänge
- Brandschutz- und Erste-Hilfe-Lehrgang
- sowie Spezialschulungen nach Kundenvorgabe
Beispiele für Personalgestellung i.S.d des AÜG:
- kaufmännische Hilfstätigkeiten (z.B. Schreibdienste und Datenerfassung)
- Boten- und interne Postdienste
- Hausmeistertätigkeiten
- Lagerarbeiten
- und viele weitere individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittne Möglichkeiten, insbesondere immer dann, wenn Sie besonders vertrauenswürdiges Personal suchen