Die Qualität unserer Dienstleistung liegt, neben der Organisationsstruktur und -qualität, in erster Linie in der Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Diese beginnt verständlicherweise bereits bei der Auswahl der Bewerber und wird dann während der Beschäftigungsphase stetig weiter geführt. Neben der gesetzlich vorgeschrieben Mindestqualifikation gm. §34a GewO (Unterrichtung bzw. Sachkundeprüfung bei einer IHK) erfolgt insbesondere eine objektspizifische Einweisungsphase, welche auf die individuellen Kundenbedürfnisse und -anforderngen eingeht.
In der Folge der Beschäftigungsdauer finden im Hause WSO regelmäßig Fortbildungs- und Auffrischungsschulungen der Mitarbeiter zu diversen Themenbereichen statt. Hierbei bedienen wir uns einer externen staatl. anerkannten Werkschutzschule, welche speziell mit uns abgestimmte Lerninhalte vermittelt und weiterentwickelt.
Für besonders qualifizierte Kundenanforderungen gibt es zudem offizielle Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten [557 KB]
am deutschen Markt. Eine Übersicht hat der BDSW zusammengestellt.
Die WSO bildet in diesem Zusammenhang schon seit einigen Jahren Mitarbeiter im dualen Ausbildungswesen zur Servicekraft sowie Fachkraft für Schutz + Sicherheit aus. Dabei legen wir Wert auf eine umfassende Vermittlung von diversen Aufgabenbereichen und Lerninhalten. Nicht die Quantität der Ausbildungsplätze ist dabei wichtig, sondern die Qualität. Daher haben die Auszubildenden der WSO - anders als leider häufig im Markt anzutreffen - auch keine Auswirkungen auf die Dienstleistungskalkulation. Weitere Informationen zu dieser Ausbildung und offenen Stellen finden sie unter den Jobangeboten.
Gm. der DIN 77200 ist diese Ausbildung auch die avisierte Qualifikation der Mitarbeiter in der Einsatzleitung, welche die täglichen Personaleinsätze steuern und führen.
Ein weiteres Qualitätsmerkmal spiegelt sich wiederum in der Entlohnung wieder, welche im Hause WSO seit jeher mindestens auf dem Niveau der Tarifverträge des BDSW beruht. Diese legen wir unseren Kunden jederzeit gerne transparent vor. Mehr Informationen hierzu finden Sie auch im Kapitel "Mindestlohn".
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